- Holz
- Glas
- Keramik
- Steine
- Ziegel
- Fliesen
- Estricht
- Folien
- Kunststoffe
- Pappe & Kartonagen
- Metalle
- Kabel
- Gipskartonplatten, Rigips
- Putz
- leere Kunststoffeimer
- Teppich- und Tapetenreste
- Heraklitplatten
- Laminat
- Mineralfaserabfälle
- Glas- und Steinwolle
- Teerhaltige Baustoffe
- Farben und Lacke
- Asbesthaltige Baustoffe
- Autobatterien
- Organische Abfälle
- Fenster & Außentüren
Lieferbedingungen
Hier können Sie Ihre Lieferbedingungen anzeigen.Material
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle, bzw. Baumischabfall, können nicht wiederverwertet werden und fallen bei Abriss-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an. Sie können viele unterschiedliche Abfallarten und Stoffe, sowohl nicht-mineralische als auch mineralische (bis zu 15%), beinhalten.
Andere Abfälle, wie z. B. Dämmmaterial aus Styropor, Glas- und Steinwolle, Elektronikschrott, Holzabfall der Kategorie A IV oder belastete Dachpappe sind kein Baumischabfall. Diese Materialien müssen als Sonderabfall entsorgt werden.
Da Baumischabfall immer nachträglich sortiert wird und dies meist per Hand geschieht, sind die Entsorgungskosten für gemischte Bau- und Abbruchabfälle im Vergleich zu anderen Abfallarten höher. Daher empfiehlt sich eine genaue Prüfung des Baumischabfalls, um die Kosten möglichst gering zu halten.