- (Industrie-)Staubsauger
- Industrielle Steuerungs- und Regelungsanlagen
- Kaffeemaschinen
- Mikrowellen
- Steh- und Tischlampen
- Wasserkocher
- Personen- und Küchenwaagen
- Toaster- und Sandwichtoaster
- Elektrogrills & Friteusen
- Heizlüfter und Heizstrahler
- Luftbe- und -entfeuchter
- Nicht-schadstoffhaltige Lampen, z. B. Glühlampen, Halogenlampen
- Batterien und Akkus
- Autoradios
- Warmwasser- und Klimageräte
- Bauteile, die erst noch in ein Gerät eingebaut werden müssen, z. B. Kabel als Meterware, Kabelzubehör, Lampenfassungen, Schalter, Taster, Steckdosen, Stecker zum Einbau in ein Gerät
Lieferbedingungen
Hier können Sie Ihre Lieferbedingungen anzeigen.Material
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die Strom für ihre Leistung benötigen, gelten nach ihrem Lebenszyklus gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) als E-Schrott. Diese Geräte sind wertvolle Quellen für diverse Nichteisenmetalle (NE-Metalle) wie Aluminium, Blei, Zinn, Chrom, Kupfer und Nickel sowie für die seltenen Edelmetalle Gold, Silber und Platin.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) lässt sich E-Schrott in zehn Kategorien einteilen:
1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5a. Beleuchtungskörper
5b. Gasentladungslampen
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinische Geräte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte