Das darf rein
- Verbundverpackungen
- Kunststoffe wie z.B. Plastik
- Textilien
- leichte Metalle
- Styropor
- Folien
- Gemische aus Holz
- Dosen
- Tüten
- Verpackungsmaterialien aus Kunststoff, Pappe oder Papier
- Einwegpaletten
- Holzkisten
- Kunststoffrohre
- Zellstoffabfälle
- Bücher, Aktenordner
- Spielzeug ohne Elektronik
- Haushaltsauflösung
- Schrankinhalte
- Porzellan
- Tapeten
- Unbrauchbare Haushaltsgegenstände
Das darf nicht rein
- Flüssige Abfälle
- Bioabfall, Küchen- und Kantinenabfall
- Bauschutt
- Glas
- Gefährliche Abfälle
- Grünschnitt,
- Elektroschrott
- Dachpappe
- Mineralwolle
- Asbest,
- Holzabfälle Klasse A IV
- Altreifen
- Sonderabfälle (Öle, Farben und Lacke)
Lieferbedingungen
Hier können Sie Ihre Lieferbedingungen anzeigen.Material
Als gemischte Siedlungsabfälle bzw. Gewerbeabfälle werden hausmüllähnliche Abfälle bezeichnet, die aus Privathaushalten oder vergleichbaren Einrichtungen stammen. Auch hausmüllähnliche Abfälle aus Industrie und Gewerbe, wie z. B. Schulen und Kindergärten, Arzt- und Rechtsanwaltspraxen sowie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Verwaltungsgebäuden, die nicht weiter stofflich getrennt werden können, zählen zum Siedlungsabfall.