Das darf rein
- Laub
- Äste und Zweige mit max. 15 cm Durchmesser oder 30 cm Umfang
- Zweige
- Unkraut
- Sträucher
- Grasschnitt
- Baumschnitt
- Blumen
- Gräser
- Grünschnitt
- Heckenschnitt
- Mulch
- Stauden
- Strauchwerk
Das darf nicht rein
- Bauhölzer, z. B. Spanplatten
- Lackiertes Holz, z. B. Jägerzaun
- Speisereste
- Stamm- und Wurzelholz
- Bodenaushub
- Steine, Einfassungen, Gehwegplatten
- Pflastersteine
- Folien / Vlies
- Kunststoff
- Metall
- Bauschutt
Lieferbedingungen
Hier können Sie Ihre Lieferbedingungen anzeigen.Material
Grünabfälle bzw. Kompostmaterial bestehen aus Grünschnitt, der in der Garten- und Landschaftspflege und Waldpflegeanfällt sowie bei der Straßenrandpflege. Diese biologisch abbaubaren Abfälle beinhalten meist frisch geschnittene Pflanzenreste, wie sie z. B. beim Rasen mähen anfallen.